§566 BGB – Kauf bricht nicht Miete

Mehrfamilienhaus mit Mietern verkaufen in Bochum

Veräußern Sie Ihr voll- oder teilvermietetes Renditeobjekt im Bochumer Stadtgebiet diskret an einen Bestandshalter. Mietverträge laufen ohne Unterbrechung weiter, kein Mieter erfährt vor Eigentumsübergang vom Verkauf.

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Vermietetes MFH in Bochum verkaufen – mieterschonend und rechtssicher

Vermietete Mehrfamilienhäuser in Bochum stellen ihre Eigentümer vor besondere Herausforderungen. In studentisch geprägten Quartieren wie Querenburg oder Hustadt herrscht hohe Fluktuation, in Familienlagen wie Stiepel oder Linden sitzen Mieter oft jahrzehntelang fest in ihrer Wohnung, in den klassischen Arbeiterquartieren von Wattenscheid oder Hamme dominiert eine sozial gemischte Mieterstruktur. Allen gemeinsam ist: Beim Verkauf darf das Mietverhältnis durch den Eigentümerwechsel nicht beeinträchtigt werden. Genau hier setzt der Direktankauf von P1 Immo an. Wir kaufen Ihr Bochumer Mehrfamilienhaus mit allen Bestandsmietverhältnissen, übernehmen Kautionen und Nebenkostenvorauszahlungen vollständig und führen das Objekt als Bestandshalter fort. Niemand muss kündigen, niemand muss umziehen, niemand muss eine neue Mietvertragsunterschrift leisten.

§566 BGB im Bochumer Verkaufsalltag

Sobald wir nach Eigentumsumschreibung als neuer Eigentümer im Bochumer Grundbuch eingetragen sind, treten wir kraft Gesetzes automatisch in alle bestehenden Mietverhältnisse ein. Mieten in der bisherigen Höhe, vereinbarte Kündigungsfristen, Staffel- oder Indexabreden, Renovierungsregelungen sowie individuelle Sondervereinbarungen bleiben unverändert wirksam. Eine Zustimmung der Mieter ist nicht erforderlich, eine neue Vertragsunterschrift wird nicht eingeholt. Für Sie als verkaufende Eigentümerin oder verkaufenden Eigentümer endet die Haftung für laufende Mietverhältnisse mit dem Übergabestichtag. Ab diesem Tag verantworten wir Instandhaltung, Betriebskostenabrechnung, Mietkautionsverwaltung, Schönheitsreparaturen-Klauseln und alle übrigen vermieterseitigen Pflichten gegenüber den Mietern. Eine im Notarvertrag verankerte Stichtagsabrechnung dokumentiert taggenau, wer welchen Mietanteil erhält und welche Nebenkostenabrechnungen vom Verkäufer noch zu erstellen sind.

Kündigungsschutz nach §573 BGB – warum Eigenbedarf bei MFH meist scheitert

Manche Eigentümer überlegen vor dem Verkauf, einzelnen Mietern wegen Eigenbedarfs zu kündigen, um den Verkaufspreis durch Leerstand zu erhöhen. Diese Strategie scheitert bei Bochumer Mehrfamilienhäusern fast immer an §573 BGB. Eine Kündigung erfordert ein berechtigtes Interesse, in der Praxis fast ausschließlich Eigenbedarf für Sie selbst oder enge Angehörige. Bei einem Achtfamilienhaus glaubhaft mehrere Eigenbedarfsgründe nebeneinander darzulegen ist juristisch nahezu aussichtslos – Bochumer Amtsgerichte prüfen streng auf Vorratskündigungen oder vorgeschobene Gründe. Hinzu kommt nach §577a BGB die Kündigungssperrfrist von drei Jahren – in vielen NRW-Kommunen verlängert auf bis zu zehn Jahre – nach Umwandlung in Wohnungseigentum. Realistischer ist daher der Verkauf an einen Bestandshalter wie P1 Immo, der das Haus als Ganzes hält. Mietverhältnisse bleiben unangetastet, Sie ersparen sich Räumungsklagen, Sozialklauseln nach §574 BGB und Mieter-Auseinandersetzungen vor dem Bochumer Amtsgericht.

Diskretion gegenüber Bochumer Mietern – kein Schild, kein Inserat

Wir verzichten beim Direktankauf konsequent auf jede öffentliche Marketingmaßnahme. Es gibt kein Inserat auf ImmobilienScout, kein Verkaufsschild am Hauseingang, keinen Tag der offenen Tür und keine Massenbesichtigung mit Dutzenden Investoren. Die Erfahrung aus zahlreichen Bochumer Ankäufen zeigt, dass öffentliche Vermarktung bei laufenden Mietverhältnissen regelmäßig zu Vertrauensverlust führt: Studierende kündigen vorzeitig aus Sorge vor Sanierungsmaßnahmen, Familienmieter befürchten Eigenbedarf, ältere Mieter fühlen sich übergangen. Die Folge ist Leerstand, der den Verkaufspreis sinken lässt. Bei uns dagegen besichtigen wir einmalig Treppenhaus, Heizungsraum und ein bis zwei Wohnungen – idealerweise als routinemäßige Eigentümerbegehung kommuniziert. Erst nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch erhalten Mieter ein höfliches, juristisch geprüftes Begrüßungsschreiben, in dem wir uns vorstellen, die neue Bankverbindung mitteilen und ausdrücklich bestätigen, dass alle bestehenden Vertragsbedingungen unverändert weiterlaufen.

Kautionen, Betriebskosten und Stichtag bei Bochumer Bestandsobjekten

Damit Ihre Eigentümerverantwortung mit dem Notartermin tatsächlich endet, regeln wir drei Bereiche akribisch. Erstens die Mietkautionen: Sämtliche bestehenden Bar-, Sparbuch- oder Bürgschaftskautionen werden auf ein neues, treuhänderisch geführtes Mietkautionskonto bei unserer Hausbank umgeschrieben. Sie erhalten eine schriftliche Entlastungserklärung, sodass spätere Rückforderungen ausgezogener Mieter nicht mehr Sie treffen. Zweitens die Betriebskosten: Die zum Stichtag noch nicht abgerechneten Vorauszahlungen werden anteilig auf den Käufer übertragen und mit dem Kaufpreis verrechnet, alte Abrechnungszeiträume schließen Sie selbst ab. Drittens die Mieten des Übergabemonats: Wir teilen sie pro rata temporis taggenau auf. Unser Notariat in Bochum erstellt eine vollständige Stichtagsabrechnung in tabellarischer Form. Für Sie ist nach Übergabe nichts mehr zu tun – außer den Eingang des Kaufpreises auf Ihrem Konto zu prüfen.

Faktor-Aufschlag bei Vollvermietung – warum sich Cashflow auszahlt

Vollvermietete Mehrfamilienhäuser erzielen am Bochumer Markt regelmäßig einen Faktor-Aufschlag gegenüber leerstehenden Objekten. Der Grund: Der Käufer kassiert ab Tag eins Miete, trägt kein Vermietungsrisiko und kann das Objekt sofort in seine Refinanzierungsstruktur einbinden. Bei Bochumer Mehrfamilienhäusern mit stabiler Mieterstruktur, Bestandsmieten nahe dem Mietspiegel und überschaubarer Fluktuation rechnen wir mit Faktoren zwischen 18 und 21 mal Jahresnettokaltmiete. Liegen die Bestandsmieten 15 bis 25 Prozent unter dem Mietspiegel-Niveau, sehen wir Hebelpotenzial und zahlen entsprechend mehr. Sonderkonstellationen wie WG-taugliche Wohnungen in Querenburg, gewerbliche Erdgeschosse in der Innenstadt oder Garagenanlagen in Wattenscheid werden gesondert kapitalisiert und addieren sich zum Grundfaktor. Sie erhalten eine schriftliche Faktor-Herleitung, in der jede Wohneinheit, jede Gewerbeeinheit und jeder Stellplatz separat ausgewiesen ist.

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So funktioniert der Verkauf

In 4 einfachen Schritten zum Verkauf Ihrer Immobilie

1

Eckdaten an unser Investmentteam

Sie übermitteln Adresse, Anzahl Wohneinheiten, Wohnflächen, Baujahr und die aktuellen Kaltmieten. Eine bestehende Mieterliste reicht uns – ein klassisches Maklerexposé müssen Sie nicht erstellen.

2

Faktor-Indikation für Bochum

Wir gleichen Ihre Jahresnettokaltmiete mit dem Bochumer Mietspiegel und vergleichbaren Ankaufsfällen aus den Stadtbezirken Mitte, Süd, Ost, Wattenscheid, Querenburg sowie Nord ab und nennen Ihnen einen marktgerechten Multiplikator.

3

Schriftliches Ankaufsangebot

Nach kompakter Besichtigung von Treppenhaus, Heizungsraum und ein bis zwei Beispielwohnungen erhalten Sie ein verbindliches Angebot mit transparenter Faktor-Herleitung und festem Kaufpreis.

4

Beurkundung und Auszahlung

Sobald Sie zustimmen, erstellt unser Notariat den Kaufvertrag inklusive Mietvertragsübergang, Kautionsumschreibung und Stichtagsregelung. Die Auszahlung erfolgt regelmäßig vier bis sechs Wochen nach Beurkundung.

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Kein Makler, kein Stress – Ihre Vorteile im Überblick

💰

Eigenkapitalstarker Käufer

Wir treten mit eigenem Kapital und vorab gesicherten Bankzusagen auf. Anders als bei privaten Käufern oder Aufteilern droht kein Rückzieher wegen abgelehnter Finanzierung – Sie haben ab Notartermin volle Planungssicherheit.

📊

Faktor entlang Bochumer Realität

Unsere Bewertung orientiert sich an der Jahresnettokaltmiete und einem belegbaren Multiplikator zwischen 17 und 20 für solide Bochumer Lagen. Sie sehen im Detail, wie Mietniveau, Energieklasse und Mikrolage Ihren Faktor bestimmen.

🏘️

Langfristiger Bestand statt Aufteilung

Wir nehmen Bochumer Mehrfamilienhäuser dauerhaft in unser eigenes Portfolio. Es gibt keine Aufteilung in Eigentumswohnungen, keine Eigenbedarfsstrategie und keine Verdrängung von Stamm- oder Studierendenmietern.

🔐

Mieterschaft bleibt unbehelligt

Kein Inserat in Portalen, keine Schilder am Hauseingang, keine Massenbesichtigungen. Studierende, Familien und Gewerbemieter erfahren erst nach Eigentumsumschreibung von uns – durch ein höfliches Begrüßungsschreiben.

🧱

Sanierungsstau wird eingepreist

Veraltete Gas- oder Ölheizung, undichte Flachdächer der 60er-Jahre-Riegel, unsanierte Bäder, fehlende GEG-Konformität: Wir kalkulieren Modernisierungsbedarf nüchtern in den Faktor und kaufen Häuser auch im jetzigen Zustand.

🤝

Direktes Gespräch mit Entscheider

Sie sprechen ausschließlich mit unserem Investmentteam um Hendrik Poddig – kein Tippgeber, kein Strohmann, kein Vermittler. Bewertung, Verhandlung und Abschluss laufen über genau einen Ansprechpartner.

Warum nicht über einen Makler verkaufen?

Der direkte Weg ist oft der bessere

Makler vs. Direktankauf

  • Beurkundung in vier bis sechs Wochen (statt: Vermarktung dauert sechs bis zwölf Monate)
  • Null Vermittlungskosten für Sie (statt: Verkäuferprovision 3,57 bis 7,14 Prozent)
  • Eine einzige Begehung durch unser Team (statt: Wohnungsbegehungen mit Dutzenden Interessenten)
  • Eigenkapitalankauf ohne Finanzierungsklausel (statt: Käufer scheitert an der Bankfinanzierung)
  • Striktes Stillhalten bis zur Grundbuchumschreibung (statt: Mieter sehen Inserat im Portal)
Immobilie verkaufen ohne Makler Bochum

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Was unsere Kunden sagen

Echte Erfahrungen – verifizierte Google Bewertungen

Google Bewertungen
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Joachim Steinert in der letzten Woche

Die beiden haben mir extrem schnell weitergeholfen, vielen Dank!

Leonie Fendel vor einer Woche

Sehr schnelle und kompetente Beratung, vielen Dank!

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Tolle Kommunikation, gute Beratung

Immobilienmarkt Bochum

Aktuelle Informationen zum Immobilienmarkt in Bochum

Über Bochum

Bochum ist mit rund 365.000 Einwohnern die sechstgrößte Stadt Nordrhein-Westfalens und hat sich seit dem Ende der Opel-Fertigung 2014 zu einer Wissenschafts-, IT- und Gesundheitsstadt umgebaut. Der MFH-Markt profitiert von einer dauerhaft hohen Mietnachfrage: Über 40.000 Studierende der Ruhr-Universität und der Hochschule Bochum, der Gesundheitscampus mit dem Universitätsklinikum, das Max-Planck-Institut für Sicherheit und Privatsphäre sowie der wachsende Logistik- und Cybersecurity-Sektor auf dem Areal Mark 51°7 erzeugen kontinuierlich Nachfrage nach Mietwohnungen. Über 70 Prozent der Bochumerinnen und Bochumer leben zur Miete – ein Strukturmerkmal, das den Bestand an Mehrfamilienhäusern für langfristig orientierte Bestandshalter besonders interessant macht. Die räumliche Verteilung reicht von Gründerzeitlern in Ehrenfeld über studentisch geprägte Quartiere in Querenburg bis zu Nachkriegsbeständen in Wattenscheid und Hamme.

365.000
Einwohner

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Immobilienverkauf

Müssen Bochumer Mieter dem Verkauf zustimmen?
Nein. Mieter haben weder ein Vetorecht noch ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses an einen Bestandshalter. Ein Vorkaufsrecht nach §577 BGB greift nur bei Umwandlung in Wohnungseigentum – das ist beim klassischen MFH-Direktankauf nicht der Fall. §566 BGB regelt den automatischen Vertragsübergang ohne Mitwirkung der Mieterschaft.
Funktioniert der Verkauf auch, wenn ein Mieter im Mietrückstand ist?
Ja. Mietrückstände, anhängige Räumungsklagen vor dem Amtsgericht Bochum oder titulierte Forderungen gegen einzelne Mieter blockieren den Verkauf nicht. Wir bewerten solche Fälle nüchtern ein und übernehmen das Forderungsmanagement nach Übergabe. Sie können bestehende Forderungen wahlweise auf uns übertragen oder selbst weiterverfolgen – wir regeln beides notariell.
Wann erfahren Mieter vom Eigentümerwechsel?
Erst nach Eintragung im Grundbuch und unserem Begrüßungsschreiben. Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Grundbuchumschreibung und Mieterinformation werden so getaktet, dass kein Mieter vor vollständiger Eigentumsübertragung Wind bekommt – realistisch sind vier bis acht Wochen nach Notartermin.
Werden Mieten nach dem Verkauf erhöht?
Wir sind langfristiger Bestandshalter und kein Aufteiler. Mieterhöhungen erfolgen ausschließlich im gesetzlichen Rahmen nach §558 BGB bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und unter Beachtung der Kappungsgrenze. Drastische Erhöhungen, Modernisierungsumlagen zu Verdrängungszwecken oder Eigenbedarfskündigungen widersprechen unserem Geschäftsmodell.
Können wir nur einzelne Häuser unseres Bochumer Bestands verkaufen?
Ja. Sie müssen Ihr gesamtes Portfolio nicht auf einmal abgeben. Wir kaufen einzelne Bochumer Mehrfamilienhäuser aus einem größeren Bestand – sinnvoll bei Generationenübergabe, Erbteilung, Konzentration auf bestimmte Stadtteile oder Liquiditätsbedarf für andere Investments.

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